RKK Deutschland unterstützt Mitgliedsvereine und steht diesen auch in Krisenzeiten zur Seite. Versicherungsschutz greift auch außerhalb der Karnevalszeit.

Besondere Situationen erfordern besondere Lösungen

Die aktuelle Pandemielage zieht Tag für Tag neue Absagen karnevalistischer Aktivitäten nach sich. Mit tiefem Bedauern stellen die zahlreichen ehrenamtlichen Karnevalisten fest, dass unter den gegebenen Umständen Sitzungen, Umzüge und andere karnevalistische Veranstaltungen in der Session 2021/2022 nicht durchführbar sind.

Gleichzeitig gibt es bereits erste Gesellschaften und Vereine, die im Frühjahr oder auch im Sommer Aktivitäten für ihre Mitglieder und Gäste anbieten möchten. Beispielhaft zu erwähnen ist die Karnevalsmetropole Düsseldorf, die den Umzug am 29. Mai nachholen möchte. Eine Idee, die in der Narrenszene für heftige Diskussionen gesorgt hat.

Auch der RKK hat Anfragen von Mitgliedsvereinen erhalten, wie sich der Verband zu Veranstaltungen außerhalb der eigentlichen Karnevals-Session stellt. „Hierzu müssen wir zwei Dinge unterscheiden, nämlich den traditionellen Karneval und das, was unseren Vereinen hilft.“ stellt RKK-Präsident Hans Mayer fest.

Der traditionelle Karneval findet vom 11.11. bis Aschermittwoch statt und ist fest an den katholischen Kirchenkalender gebunden. „Das ist unser Brauchtum und das lässt sich auch nicht verschieben. Ein Rosenmontagszug kann nur am Rosenmontag stattfinden.“
Gleichzeitig hat der karnevalistische Bundesverband RKK absolutes Verständnis dafür, dass die Vereine nun außerhalb der Session Veranstaltungen durchführen möchten, teilweise sogar müssen, um das Überleben des Vereins zu sichern. „Es gibt sicherlich vertragliche Verpflichtungen, die eingelöst werden müssen, oder beispielsweise Wurfmaterial für Umzüge, welches nicht bis zur Session 2023 haltbar ist und entsorgt werden müsste. Gleichzeitig dürfen wir bei all den Überlegungen auch die Künstlerinnen und Künstler nicht vergessen, denen wichtige Einnahmen zum zweiten Male wegbrechen. Wir haben mit dieser Pandemie eine absolute Ausnahmesituation, wie es sie in der Nachkriegszeit noch nie gab. Folglich können wir bei den Lösungen nicht in alten Denkmustern verharren.“ so Mayer.

Wenn pandemiebedingt Veranstaltungen auf eine Zeit außerhalb des Karnevals verschoben werden, steht der karnevalistische Bundesverband diesen Aktivitäten nicht ablehnend gegenüber. Er legt aber Wert darauf, dass es sich in diesem Falle um keine klassischen karnevalistischen Veranstaltungen handelt, da diese, wie ausgeführt, außerhalb der Karnevalszeit stattfinden. „Darüber haben wir unsere Mitgliedsvereine bereits informiert und besonderen Wert daraufgelegt, dass bei alternativen Veranstaltungen eben nicht vom „Sommerkarneval“ oder dem „Rosenmontagszug im Mai“ gesprochen werden sollte. Die Karnevalisten sind bekanntermaßen kreativ, sodass wir glauben, dass es auch hierfür gute Lösungen geben wird“ berichtet Mayer von der Entscheidung im RKK-Gremium.

Gleichzeitig kann der Dachverband eine positive Nachricht für seine Mitgliedsvereine verkünden, die über alternative Formate nachdenken. Der Versicherungspartner HDI, bei welchem die Mitgliedsvereine der RKK versichert sind, hat auf Nachfrage und auf Bitten des Dachverbandes mitgeteilt, dass vertraglicher Versicherungsschutz auch für Veranstaltungen gilt, die pandemiebedingt auf eine Zeit außerhalb des Karnevals verschoben werden. Der RKK begrüßt ausdrücklich diese Regelung, die in Krisenzeiten eine wichtige Unterstützung für die angeschlossenen Vereine darstelle.

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