RKK informierte zum POG

Am Abend des 19.10.2023 folgten zahlreiche Karnevalistinnen und Karnevalisten einer Einladung des RKK-Präsidenten Hans Mayer zu einer wegweisenden Informationsveranstaltung zum Thema „POG und die Folgen für den Karneval“ in das Hotel Diehl bei Koblenz-Ehrenbreitstein. Hintergrund waren die zurückliegenden, landesweiten Verunsicherungen unter den Verantwortlichen, insbesondere durch strengere behördliche Auflagen zur Gestaltung und Durchführung von Karnevals- bzw. Faschingsumzügen. Die landesweit betroffenen Vereine hatten besonders nach der Zeit coronabedingter Absagen ihrer Festveranstaltungen teilweise existenzbedrohende Probleme, ihre Brauchtumspflege weiterhin aufrechterhalten zu können.

Zur Durchführung der Informationsveranstaltung konnte RKK-Präsident Hans Mayer den durch zahlreiche Publikationen bekannten Verwaltungsrechtler Dietrich G. Rühle als Dozenten gewinnen. Die Veranstaltung war durch hohe Expertise des Dozenten und rege Beteiligung der anwesenden Karnevalistinnen und Karnevalisten geprägt.

Übereinstimmend konnte im Verlauf des Abends unter den Teilnehmern festgestellt werden, dass die jeweiligen Vereinsvorstände sich hinsichtlich des POG Rheinland-Pfalz mit sehr unterschiedlichen Ausführungsbestimmungen ihrer jeweiligen Ordnungsämter konfrontiert sehen. Hier konnte Dozent Rühle für die Anwesenden Klarheit in eine komplexe Rechtslage bringen. Im Kern greift, so Rühl, das POG nur bedingt bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Festumzügen. Besonders die gestaffelten Besucherzahlen sind ein entscheidendes Kriterium für den Anwendungsbereich des POG. Besonders kleinere Festumzüge im ländlichen Bereich würden gar nicht in den Geltungsbereich des POG fallen und demnach unnötig mit behördlichen Auflagen belastet. Auch die Grundintention der Verfasser des POG, zu denen auch Rühle gehörte, waren in erster Linie überzogene behördliche Auflagen zu vermeiden und stattdessen ein ausgewogenes Verhältnis mit Augenmaß zwischen den Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit, der Veranstalter und der genehmigenden Behörden herzustellen.

Die anwesenden Teilnehmer waren sich schnell darüber einig, dass es jedoch nur im Gespräch auf Augenhöhe mit den zuständigen Ordnungsbehörden möglich ist, unnötige Hürden zur Durchführung der karnevalistischen Festveranstaltungen auf ein für beide Seiten akzeptables Maß zu reduzieren. Präsident Mayer sagte hierzu allen angeschlossenen Mitgliedsvereinen des RKK bestmögliche Unterstützung zu. Dieses Angebot, so Mayer, sieht für die Mitgliedsvereine im Zweifelsfall auch eine kosten-neutrale Rechtsberatung durch den Justiziar der RKK Franz Obst.

Zum Abschluss einer sehr erfolgreichen Informationsveranstaltung erhielt sowohl Dozent Rühle, als auch Präsident Mayer, für die praxisnahen Erläuterungen zum POG und die angebotene Unterstützung für die anstehende Session großen Beifall der Veranstaltungsteilnehmer.
Pressemitteilung der Rheinischen Karnevals-Korporationen e.V.

Foto v.l.n.r.: RKK-Justiziar Franz Obst, Verwaltungsrechtler Dietrich G. Rühle und RKK-Präsident Hans Mayer

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